0503 - Hem - Hemisektion, Prämolarisierung oder Wurzelamputation
Bei der Hemisektion wird ein zweiwurzeliger großer Backenzahn halbiert und eine Wurzel wird mit ihrem Kronenanteil entfernt.
Bei der Prämolarisierung wird ein zweiwurzeliger großer Backenzahn halbiert und zu zwei Prämolaren umgeschliffen.
Bei der Wurzelamputation wird eine von mehreren Wurzeln amputiert und entfernt.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
Hem-D-1 | Zahn | Halbierung und Teilentfernung eines Zahns | je Zahn; nur zum Erhalt der geschlossenen Zahnreihe oder von Zahnersatz | 72 | 0,5 - 2 |
Hem-E-1 | Zahn | Hem-D-1 in anderen Fällen | je Zahn | 72 | 0,5 - 2 |
Hem-E-2 | Zahn | Wurzelamputation und Entfernung der Wurzel | je Zahn | 72 | 0,5 - 2 |
Hem-E-3 | Zahn | Prämolarisierung eines Molaren | je Zahn | 72 | 0,5 - 2 |
Hem-E-4 | Zahn | Teil-/Entfernung eines Zahnes unter einer Krone und Umarbeitung zum Brückenglied | je Zahn | 108 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.