die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0444 - WkF - Wurzelkanal - Füllung

Die Wurzelkanalfüllung umfasst die Füllung des Kanalsystems. Im Rahmen der Einzelleistungsvergütung sind die hier aufgeführten Leistungen pro Hauptkanal des Kanalsystems zu berechnen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
WkF-C-1 Zahn Füllung eines Wurzelkanals, kalt, Einstiftmethode (Zement und Gutta-Percha) je Kanal 17 0,5 - 2
WkF-E-1 Zahn Füllung eines Wurzelkanals, kalt, laterale Kondensation (Zement und mehrere Gutta-Percha-Spitzen) je Kanal 30 0,5 - 2
WkF-E-2 Zahn Füllung eines Wurzelkanalsysems, rückwärtige Füllung, andere Methoden je Kanal, je Wurzelstumpf (bei WSR) 35 0,5 - 2
WkF-F-1 Zahn Verschluss einer lateralen Perforation oder Apexifikation je Kanal, z.B. mit MTA 75 0,5 - 2
WkF-F-2 Zahn endodontisch-transdentale Fixation eines Zahnes im Knochen je Kanal 75 0,5 - 2

Kommentar

Die Aufweitung kann preiswerter erfolgen oder mit mehr Aufwand.

Einmalig verwendete Instrumente sind gesondert berechenbar.

Die Spülung mit Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorid ist in der WkF-C inbegriffen, da die Aufbereitung nicht ohne Zwischenspülung erfolgen kann.

Die WkF-F wurde in der Kostenerstattungsregelung nicht berücksichtigt, da es sonst zu einer mehrfachen Abrechnung zu Lasten der Sozialversicherung käme, denn regulär wird die WkF-C oder WkF-E im Behandlungsverlauf ebenfalls ausgeführt.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistungen WkE werden ab Level C anteilig erstattet über Leistung WkF-C-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2433a, 2435a,  2440

BEMA: 35-WF

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.