0444 - WkF - Wurzelkanal - Füllung
Die Wurzelkanalfüllung umfasst die Füllung des Kanalsystems. Im Rahmen der Einzelleistungsvergütung sind die hier aufgeführten Leistungen pro Hauptkanal des Kanalsystems zu berechnen.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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WkF-C-1 | Zahn | Füllung eines Wurzelkanals, kalt, Einstiftmethode (Zement und Gutta-Percha) | je Kanal | 17 | 0,5 - 2 |
WkF-E-1 | Zahn | Füllung eines Wurzelkanals, kalt, laterale Kondensation (Zement und mehrere Gutta-Percha-Spitzen) | je Kanal | 30 | 0,5 - 2 |
WkF-E-2 | Zahn | Füllung eines Wurzelkanalsysems, rückwärtige Füllung, andere Methoden | je Kanal, je Wurzelstumpf (bei WSR) | 35 | 0,5 - 2 |
WkF-F-1 | Zahn | Verschluss einer lateralen Perforation oder Apexifikation | je Kanal, z.B. mit MTA | 75 | 0,5 - 2 |
WkF-F-2 | Zahn | endodontisch-transdentale Fixation eines Zahnes im Knochen | je Kanal | 75 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Aufweitung kann preiswerter erfolgen oder mit mehr Aufwand.
Einmalig verwendete Instrumente sind gesondert berechenbar.
Die Spülung mit Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorid ist in der WkF-C inbegriffen, da die Aufbereitung nicht ohne Zwischenspülung erfolgen kann.
Die WkF-F wurde in der Kostenerstattungsregelung nicht berücksichtigt, da es sonst zu einer mehrfachen Abrechnung zu Lasten der Sozialversicherung käme, denn regulär wird die WkF-C oder WkF-E im Behandlungsverlauf ebenfalls ausgeführt.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistungen WkE werden ab Level C anteilig erstattet über Leistung WkF-C-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.