0090 - äInf - ärzlicher Informationsaustausch
Um Patienten sachgerecht auch in verschiedenen Teilgebieten oder in verschiedenen Praxen behandeln zu können, ist der Informationsaustausch in mündlicher oder schriftlicher Form notwendig.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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äInf-A bis D | ärztlicher Informationsaustausch in der Solidarversicherung | 15 | 0,5 - 2 | ||
äInf-E bis G | ärztlicher Informationsaustausch über Themen ab Leistungslevel E | 15 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Der Gesprächsinhalt ist nachvollziehbar niederzulegen. Arztbriefe sind in Kopie oder elektronisch zu speichern.
Mündliche Besprechung und ggf. folgende schriftliche Benachrichtigung sind nebeneinander abrechenbar.
(Zahn-)Ärztliche Konsile sind von beiden Behandlern abzurechnen.
variable Leistungsstufe:
Die Stufe ist der jeweils niedrigsten Stufe des Hauptthemas zuzuordnen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
-
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.