0550 - Neu - Neurolyse
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Neu-E-1 | Gebiet | operative Lösung und oder Entlastung eines Hauptnerven | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 160 | 0,5 - 2 |
Neu-E-2 | Gebiet | operative Lösung und Umlagerung eines Hauptnerven | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 260 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Eine Neurolyse kann z.B. als Nervverlagerung im Rahmen einer implantologischen Versorgung oder im Rahmen einer Fremdkörperentfernung aus dem Nervkanal erfolgen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 3235a
BEMA: keine Entsprechung
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.