die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0550 - Neu - Neurolyse

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Neu-E-1 Gebiet operative Lösung und oder Entlastung eines Hauptnerven je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 160 0,5 - 2
Neu-E-2 Gebiet operative Lösung und Umlagerung eines Hauptnerven je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 260 0,5 - 2

Kommentar

Eine Neurolyse kann z.B. als Nervverlagerung im Rahmen einer implantologischen Versorgung oder im Rahmen einer Fremdkörperentfernung aus dem Nervkanal erfolgen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3235a

BEMA: keine Entsprechung

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.