die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0161 - LZP - langzeitprovisorische Krone, Teilkrone oder Brücke

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
LZP-E-1 Zahn festsitzendes laborgefertigtes Provisorium Krone, Teilkrone je Zahn, Implantat 74 0,5 - 2
LZP-E-2 Zahn festsitzendes laborgefertigtes Provisorium Brückenglied je Zahnposition 33 0,5 - 2
LZP-E-3 Zahn Wiederherstellung LZP je Zahn, Zahnposition 24 0,5 - 2
LZP-E-4 Zahn Wiederbefestigung LZP je Pfeiler 22 0,5 - 2
LZP-F-1 Zahn adhäsive Befestigung Zahn/Prothesenzahn als Provisorium je Lücke 44 0,5 - 2
LZP-F-2 Kiefer Schiene mit Prothesenzahn, Zahn oder Krone als Provisorium je Kiefer 78 0,5 - 2

Kommentar

Laborkosten sind gesondert zu berechnen.

Gehen provisorische Kronen oder Brücken verloren oder werden zerstört, so ist eine Neuanfertigung neu zu berechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • LZP-E-1 und LZP-E-2 werden ab Level D anteilig erstattet mit der Leistung Prov-B-1.
  • LZP-E-3 wird ab Level D anteilig erstattet mit der Leistung Prov-D-1.
  • LZP-E-4 wird ab Level D anteilig erstattet mit der Leistung Prov-D-2.
  • LZP-F-1 wird ab Level D anteilig erstattet mit der Leistung Prov-B-1.
  • LZP-F-2 wird ab Level D anteilig je Lücke erstattet mit der Leistung Prov-B-1.
  • alte Gebührenordnungen

    GOZ / GOÄ: 7080, 7090, 7100

    BEMA: keine Entsprechung

    Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

    Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
    Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

    Versicherte können

    • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
    • abweichende Faktoren vereinbaren.

    Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

    Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

    Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.