0301 - UmKi - Umformung eines Kiefers
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
UmKi-C-1 | Umformung eines Kiefers, einfach durchführbar | laut BEMA 119-Richtlinien | 132 | 0,5 - 2 | |
UmKi-C-2 | Umformung eines Kiefers, mittelschwer durchführbar | laut BEMA 119-Richtlinien | 204 | 0,5 - 2 | |
UmKi-C-3 | Umformung eines Kiefers, schwierig durchführbar | laut BEMA 119-Richtlinien | 276 | 0,5 - 2 | |
UmKi-C-4 | Umformung eines Kiefers, besonders schwierig durchführbar | laut BEMA 119-Richtlinien | 336 | 0,5 - 2 | |
UmKi-E-1 | Umformung eines Kiefers, geringer Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C | 174 | 0,5 - 2 | |
UmKi-E-2 | Umformung eines Kiefers, mittlerer Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C | 271 | 0,5 - 2 | |
UmKi-E-3 | Umformung eines Kiefers, hoher Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C | 465 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.