die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0301 - UmKi - Umformung eines Kiefers

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
UmKi-C-1 Umformung eines Kiefers, einfach durchführbar laut BEMA 119-Richtlinien 132 0,5 - 2
UmKi-C-2 Umformung eines Kiefers, mittelschwer durchführbar laut BEMA 119-Richtlinien 204 0,5 - 2
UmKi-C-3 Umformung eines Kiefers, schwierig durchführbar laut BEMA 119-Richtlinien 276 0,5 - 2
UmKi-C-4 Umformung eines Kiefers, besonders schwierig durchführbar laut BEMA 119-Richtlinien 336 0,5 - 2
UmKi-E-1 Umformung eines Kiefers, geringer Umfang alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C 174 0,5 - 2
UmKi-E-2 Umformung eines Kiefers, mittlerer Umfang alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C 271 0,5 - 2
UmKi-E-3 Umformung eines Kiefers, hoher Umfang alle anderen Indikationen oder Techniken als UmKi-C 465 0,5 - 2

Kommentar

Die Stufen A bis D gelten für gesetzlich Versicherte nach den im BEMA unter den entsprechenden Leistungen genannten Bedingungen nebst zugehörigen BEMA-Richtlinien.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

-

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 6030, 6040, 6050

BEMA:  119

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.