freie Medizin - mehr Eigenverantwortung
Regelungen in den bisherigen Gebührenordnungen wie "einmal pro Vierteljahr" sollen die Kosten für Versicherer niedrig halten.
In der aktuellen GOZ ist z.B. der Mundhygienestatus nach GOZ 1000 auf
einmalige Erbringung pro Jahr beschränkt. Das ist medizinisch gesehen
sinnfrei.
Es handelt sich dabei ganz klar um eine Bestimmung, die den
Erstattungsanspruch begrenzen soll.
Erstattungsregelungen haben jedoch in einer Gebührenordnung für Medizin nichts verloren, weil dort auch sonst keine Beschränkungen für Versicherungsunternehmen, Beihilfen oder gesetzliche Krankenkassen enthalten sind.
Sie sind im Versicherungsverhältnis patientenverständlich zu regeln. Die eGOZ hat im zweiten Entwurf deswegen solche Beschränkungen eliminiert.
Menschen brauchen individuelle Zuwendung
Das kann auch mal beinhalten, dass häufiger nachgesehen, nachgereinigt, beraten werden muss.
Die derzeitigen Gebührenordnungen für Zahnmedizin sollen für Zahnmedizin da sein. Doch was sie statt dessen häufig behandeln, sind Erstattungaspekte. Aus einzelnen Rationierungen wie "einmal alle 3 Monate", "einmal jährlich" etc. entstehen im Alltag jedoch Fesseln für die Medizin.
Sollen die Praxen nun eine medizinisch sonnvolle ("notwendige") Untersuchung unterlassen? Müssen sie nun die Analogabrechnung der 1000a erläutern und sich dafür rechtfertigen? Das kostet Kraft und Geld und gehört nicht in die Praxen, die sollten zu teuer für Verwaltungsfragen sein.
Wird denn mit solchen Regelungen das erreicht, was erreicht werden soll? Was passiert, wenn ein Patient im gleichen Zeitraum eine weitere Praxis aufsucht und sich dort untersuchen oder behandeln lässt?
Richtig: es wird erneut für ihn gezahlt. Die Kostendämpfung trifft also allein die Praxisseite, dabei ist die nicht verantwortlich für den Behandlungsbedarf der Patienten.
Es sind die Patienten, die mehr in die Eigenverantwortung zu nehmen sind, damit sie ihr Verhalten ändern, gesünder bleiben.
Sie brauchen dafür eine klare Gebührenordnung, deutliche Orientierungspunkte, aus denen sie ersehen können, wie sie sich versichert haben und zuverlässig kommende Erstattungen statt Versicherungswillkür.
Probleme Vermischung von Medizin und Versicherung
- Regelungen über begrenzten Leistungsumfang finden sich in allen Gebührenordnungen. Sie führen dazu, dass notwendige Untersuchungen und Behandlungen verschoben, Krankheiten verschleppt werden. Das ist gesundheitsschädlich!
- Rationierungen treffen die Praxen, die innerhalb eines Zeitabschnitts Leistungen nicht erbringen/abrechnen sollen oder separate Abrechnungswege erschließen müssen (Analogabrechnung). Patienten aber können bei Aufsuchen mehrerer Praxen in den vielfachen Genuss der rationierten Leistung kommen.
- Versicherer deuten regelmäßig an der Auslegung der GOZ und GOÄ und an medizinischen Notwendigkeiten herum, da ihr Feld ungeregelt ist, bzw. GOZ und GOÄ tatsächlich Versicherungsaspekte regeln. Das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten wird gefährdet, Finanzdienstleister mischen sich in medizinische Entscheidungen ein, die Verantwortung bleibt aber bei den Medizinern, der Schaden bei Patienten.
konsequentes Kostenerstattungsprinzip
Die neue eGOZ ermöglicht jedem
- andere Leistungsvarianten oder
- andere Faktorhöhen.
Werden aufwändigere Leistungsvarianten gewählt, so ist klar geregelt, dass
vom Kostenträger eine Erstattung bis in Höhe einer versicherten
Leistungsvariante gezahlt wird.
Werden andere Faktorhöhen vereinbart, so
steht eine Erstattung in Höhe der versicherten Faktorhöhe zu.
Fesseln lösen!
Heutige Beschränkungen im GKV-System werden zur Fessel der Mediziner, weil eine Abweichung verboten ist, zu kompliziert ist oder Versicherte ihren Erstattungsanspruch verlieren.
Weil aber die Rahmenbedingungen nicht die Individualität der Versorgung behindern dürfen, regelt die neue eGOZ konkreter, wo Erstattungsansprüche bestehen bleiben sollen.
EINE Gebührenordnung für Zahnmedizin
Wenn es nur noch eine Gebührenordnung gibt, entfallen viele Unklarheiten. Ein großer Teil des Papierkriegs entfällt, einheitliche Formulare können das Verständnis erleichtern
Dabei müssen individuelle Abweichungen auch für Versicherte eines Solidarsystems möglich sein.