0531 - AuK - Knochenaufbau am Kiefer
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
AuK-F-1 | Gebiet | Aufbau des Kieferkamms ohne Stabilisierung, ggf. mit Membran, ggf mit Splitosteotomie | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 334 | 0,5 - 2 |
AuK-F-2 | Gebiet | Osteosynthese am Augmentat | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 84 | 0,5 - 2 |
AuK-F-3 | Gebiet | Alveolenmanagement an reimplantierten Zahnsegmenten | je Alveole | 220 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.