0511 - Inz - Inzision, Punktion, Spaltung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Inz-A-1 | Gebiet | Eröffnung eines oberflächlich gelegenen Abszesses | je Kieferhälfe oder Frontzahnbereich | 15 | 0,5 - 2 |
Inz-A-2 | Gebiet | Eröffnung eines tiefer gelegenen Abszesses | je Kieferhälfe oder Frontzahnbereich | 40 | 0,5 - 2 |
Inz-E-1 | Gebiet | Eröffnung eines oberflächlich gelegenen Abszesses oder Furunkels | je Inzision | 15 | 0,5 - 2 |
Inz-E-2 | Gebiet | Eröffnung eines tiefer gelegenen Abszesses | je Inzision | 40 | 0,5 - 2 |
Inz-E-3 | Gebiet | Punktion einer Drüse, Abszess, oberflächliche Körperteile | je Inzision | 10 | 0,5 - 2 |
Inz-E-4 | Gebiet | Punktion der Kieferhöhle | inkl. Spülung und Medikamenteneinbringung | 15 | 0,5 - 2 |
Inz-E-5 | Gebiet | operative Eröffnung der Kieferhöhle vom Mundvorhof aus | 52 | 0,5 - 2 | |
Inz-E-6 | Gebiet | operative Entfernung von Speichelsteinen | 74 | 0,5 - 2 | |
Inz-E-7 | Gebiet | Wund- oder Fistelspaltung | 12 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.