die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0420 - St - Stiftaufbau

Stifte zur Verankerung von Füllungen oder Aufbauten für Zahnersatz

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
St-C-1 Zahn Stiftverankerung einer Füllung je Zahn 20 0,5 - 2
St-C-2 Zahn direkter Stiftaufbau vor Überkronung je Zahn, zzgl. Stiftmaterial 43 0,5 - 2
St-D-2 Zahn indirekter gegossener Stiftaufbau vor Überkonung je Zahn, zzgl. Laborkosten 68 0,5 - 2
St-E-1 Zahn weitere parapulpäre Stifte je weiterer Schraube zu 0420-B 30 0,5 - 2
St-E-2 Zahn Wiederbefestigung eines Stiftaufbaus je Zahn 30 0,5 - 2
St-E-3 Zahn direkter Stiftaufbau ohne Überkronung je Zahn, zzgl. Stiftmaterial 43 0,5 - 2
St-F-1 Zahn adhäsiv befestigter direkter Stiftaufbau je Zahn, zzgl. Stiftmaterial 60 0,5 - 2
St-F-2 Zahn Keramikstiftaufbau je Zahn, zzgl. Laborkosten 110 0,5 - 2

Kommentar

Stifte finden Verwendung, um Füllungen oder Zahnersatz zu verankern.

Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.

Da Stiftsysteme sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für das Material nicht in der Leistungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung St-D-1 wird im Level C anteilig erstattet über die St-C-1.
  • Die Leistungen St-E-3 und St-F werden ab Level D anteilig erstattet über die Leistung St-C-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2190, 2191a, 2192a, 2193a, 2194a, 2195, 2196a, 2198a

BEMA: 16 - St, 18

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.