0420 - St - Stiftaufbau
Stifte zur Verankerung von Füllungen oder Aufbauten für Zahnersatz
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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St-C-1 | Zahn | Stiftverankerung einer Füllung | je Zahn | 20 | 0,5 - 2 |
St-C-2 | Zahn | direkter Stiftaufbau vor Überkronung | je Zahn, zzgl. Stiftmaterial | 43 | 0,5 - 2 |
St-D-2 | Zahn | indirekter gegossener Stiftaufbau vor Überkonung | je Zahn, zzgl. Laborkosten | 68 | 0,5 - 2 |
St-E-1 | Zahn | weitere parapulpäre Stifte | je weiterer Schraube zu 0420-B | 30 | 0,5 - 2 |
St-E-2 | Zahn | Wiederbefestigung eines Stiftaufbaus | je Zahn | 30 | 0,5 - 2 |
St-E-3 | Zahn | direkter Stiftaufbau ohne Überkronung | je Zahn, zzgl. Stiftmaterial | 43 | 0,5 - 2 |
St-F-1 | Zahn | adhäsiv befestigter direkter Stiftaufbau | je Zahn, zzgl. Stiftmaterial | 60 | 0,5 - 2 |
St-F-2 | Zahn | Keramikstiftaufbau | je Zahn, zzgl. Laborkosten | 110 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Stifte finden Verwendung, um Füllungen oder Zahnersatz zu verankern.
Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.
Da Stiftsysteme sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für das Material nicht in der Leistungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung St-D-1 wird im Level C anteilig erstattet über die St-C-1.
- Die Leistungen St-E-3 und St-F werden ab Level D anteilig erstattet über die Leistung St-C-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.