0015 - eFes - elektronische Festigkeitsmessung
Es gibt verschiedene elektronische Verfahren, die unter diese Bezeichnung fallen können, so z.B. das so genannte "Periotest®"-Verfahren, bei dem die Auslenkbarkeit eines Zahnes unter wiederholtem Anklopfen elektronisch gemessen wird oder das "Osstell®" - Verfahren, das über die Ermittlung der Resonanzfrequenz die Festigkeit von Implantaten bestimmen will.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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eFes-E-1 | elektromechanische Festigkeitsmessung, erster Zahn oder erstes Implantat einer Sitzung | 12 | 0,5 - 2 | ||
eFes-E-2 | elektromechanische Festigkeitsmessung, jeder weitere Zahn oder jedes weitere Implantat einer Sitzung | 6 | 0,5 - 2 | ||
eFes-F-1 | Magnetresonanzmessung erstes Implantat einer Sitzung | 45 | 0,5 - 2 | ||
eFes-F-2 | Magnetresonanzmessung jedes weitere Implantat einer Sitzung | 22 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.
Das Einsetzen in und Herausnehmen des Messstifts aus einem Implantat ist mit der Gebühr abgegolten. Messstifte (Einmalmaterial) sind gesondert zu berechnen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.