0110 - Hyg - Hygienegebühr
Es ist maximal eine Hygienegebühr je Sitzung berechenbar.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Hyg-A-1 | Zuschlag Hygiene | für Haupt- (OP-) Leistung bis Level D | 5 | 1 | |
Hyg-A-2 | Zuschlag bei septischer Behandlung | 15 | 1 | ||
Hyg-C-1 | OP-Zuschlag | für chirurgische Leistungen bis Level C | 12 | 1 | |
Hyg-E-1 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 12 - 24 Punkten | 22 | 1 | ||
Hyg-E-2 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 25 - 39 Punkten | 28 | 1 | ||
Hyg-E-3 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 25 - 39 Punkten | sterile Eindeckung, mindestens handsterile Arbeitsweise | 50 | 1 | |
Hyg-E-4 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 40 Punkten | 25 | 1 | ||
Hyg-E-5 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 40 - 59 Punkten | sterile Eindeckung, handsterile Arbeitsweise | 40 | 1 | |
Hyg-E-6 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 40 - 59 Punkten | sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise | 80 | 1 | |
Hyg-E-7 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 60 Punkten | steriler Eindeckung, handsterile Arbeitsweise | 70 | 1 | |
Hyg-E-8 | OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 60 Punkten | sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise | 135 | 1 |
Kommentar
Mit der Zimmervorbereitung, -besetzung und -reinigung übernehmen Zahnarztpraxen patientenbezogene Aufgaben, die pro Zimmerbesetzung anfallen. Deswegen ist es sachgerecht, diese Kosten sitzungsbezogen abzurechnen, wie es in der bisherigen GOZ bereits mit OP-Zuschlägen geschah.
Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an Instrumentenaufbereitung und Flächendesinfektion machen jedoch Gleiches auch für die "normale" Zimmervor- und -nachbereitung notwendig.
Im BEMA finden sich solche Zuschläge bisher nicht - hier ist ein Umdenken erforderlich, die einmalige Berechnung pro Sitzung sorgt für mehr Gerechtigkeit.
Die Kostensteigerung wird voraussichtlich mehr als ausgeglichen durch die Leistungsstufen und die Bonus-/Malus-Regelung.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 0500, 0501, 0502, 0503
BEMA: nicht abgebildet
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.