0532 - KiSp - Kieferspreizung, geschlossener Lift
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
KiSp-F-1 | Zahnregion | Spreizung von Knochensegmenten, Bone-Splitting, ggf. inkl. Spaltauffüllung, Membrananwendung oder Osteosynthese | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 191 | 0,5 - 2 |
KiSp-F-2 | Zahnregion | Anhebung des Nasen-/Kieferhöhlenbodens durch Implantatstollen | je Zahnbereich/Implantat | 189 | 0,5 - 2 |
KiSp-F-3 | Zahnregion | zusätzliche Augmentation des Kieferkamms ohne Stabilisierung, ggf. inkl. Membrananwendung, Bonesplitting | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich; neben Sin1-E abzurechnen | 232 | 0,5 - 2 |
KiSp-F-4 | Zahnregion | Distraktionsosteogenese | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 382 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.