0112 - Opt - Fotografie und optisch-elektronische Abformung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Opt-C-1 | Profil- oder Enface-Fotografie für KFO | inkl. Auswertung, maximal 4 Mal im Behandlungsgang | 13 | 0,5 - 2 | |
Opt-E-1 | extra- oder intraorale Fotos, zzgl. Auswertung | bis 2 Aufnahmen | 12 | 0,5 - 2 | |
Opt-E-2 | extra- oder intraorale Fotos, zzgl. Auswertung | je weiterer Aufnahme | 5 | 0,5 - 2 | |
Opt-E-3 | "Mund", "Modell" | optisch-elektronische Abformung | erste Kieferhälfte oder erster Frontzahnbereich | 20 | 0,5 - 2 |
Opt-E-4 | "Mund", "Modell" | optisch-elektronische Abformung | jede weitere Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 8 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Abformung kann technischen oder diagnostischen Zwecken dienen.
Es kann die Mundsituation oder eine materielle Modellsituation optisch abgeformt werden.
Nach Änderung der Befundsituation (z.B. nach diagnostischem Aufbau von Funktionsflächen oder vor/nach Beschleifen) ist die Position i.S.d. Einzelleistungsvergütung für den gleichen Bereich auch in gleicher Sitzung erneut abrechenbar.
Zur Aufrechterhaltung der Transparenz bei Rechnungslegung soll die Abrechnung mit einer Bemerkung zum jeweils abgeformten Objekt angegeben werden.
Weitere analoge Abformungen sind berechenbar.
Die bisherige Bewertung der GOZ 0065 ist angesichts der Investitions- und Unterhaltskosten als auch des Rüst- und Arbeitsaufwandes bezüglich Trockenlegung und ggf. Entspiegelung nicht kostendeckend.
Dem wird hier mit der einmalig höheren Abrechenbarkeit und dem Entfall des unsinnigen Abrechnungsverbots weiterer Abformungen der GOZ 2012 abgeholfen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.