die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0202 - KÜb - Kontrolle des Übungserfolgs

Kontrolle des Übungserfolgs, ggf. einschließlich weiterer Unterweisung.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
KÜb-E-1 Kontrolle des Übungserfolgs je angefangene 5 Minuten 5 0,5 - 2

Kommentar

 

Die bisherige GOZ kennt nur eine Leistung mit Mindestdauer von 15 Minuten, das wird dem Alltag nur selten gerecht und darf einer kurzen Kontrolle mit kurzer Unterweisung nicht im Weg stehen.

Außerdem ist die Abrechnung dort quartalsweise budgetiert - diese Regelung ist medizinisch sinnfrei und in einer fair ausgerichteten Gebührenordnung sachfremd.

Daher wird die Mindestzeit gegen eine zeitabhängige Abrechnung zur fairen Einzelleistungsvergütung ausgetauscht.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 1010

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.