0202 - KÜb - Kontrolle des Übungserfolgs
Kontrolle des Übungserfolgs, ggf. einschließlich weiterer Unterweisung.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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KÜb-E-1 | Kontrolle des Übungserfolgs | je angefangene 5 Minuten | 5 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die bisherige GOZ kennt nur eine Leistung mit Mindestdauer von 15 Minuten, das wird dem Alltag nur selten gerecht und darf einer kurzen Kontrolle mit kurzer Unterweisung nicht im Weg stehen.
Außerdem ist die Abrechnung dort quartalsweise budgetiert - diese Regelung ist medizinisch sinnfrei und in einer fair ausgerichteten Gebührenordnung sachfremd.
Daher wird die Mindestzeit gegen eine zeitabhängige Abrechnung zur fairen Einzelleistungsvergütung ausgetauscht.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 1010
BEMA: nicht enthalten
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.