0119 - Pol - Polieren, Glätten, Einschleifen
Finieren und Polieren von Füllungen und Restaurationen in separater Sitzung, Beseitigung von scharfen Kanten und Einschleifen grober Vorkontakte
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Pol-A-1 | Zahn | Einschleifen grober Vorkontakte | je Sitzung | 6 | 0,5 - 2 |
Pol-B-1 | Zahn | einfaches Glätten in separater Sitzung | je Sitzung | 10 | 0,5 - 2 |
Pol-E-1 | Zahn | Hochglanzpolitur, ggf. inkl. Einschleifen und Glätten | je Restauration | 15 | 0,5 - 2 |
Pol-E-2 | Zahn | subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss | je Zahnpaar | 6 | 0,5 - 2 |
Pol-E-3 | Zahn | Entfernen von Zementresten in separater Sitzung | je Zahn, inkl. Politur | 8 | 0,5 - 2 |
Pol-F-1 | Zahn | Entfernen einer adhäsiv befestigten Glattflächenversiegelung | je Zahn | 12 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Das Einschleifen grober Vorkontakte oder störender Kanten mit einfachem Glätten stellt andere Anforderungen als eine Hochglanzpolitur, die deutlich material- und zeitaufwändiger ist.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.