0502 - Ost - Entfernung eines Zahns oder Implantats durch Osteotomie
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Ost-A-1 | Zahn | Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie | je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend | 58 | 0,5 - 2 |
Ost-A-2 | Zahn | Entfernung eines verlagerten Zahns/Zahnkeims durch Osteotomie | je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend | 78 | 0,5 - 2 |
Ost-C-1 | Zahn | operative Freilegung eines verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung | je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend | 80 | 0,5 - 2 |
Ost-E-1 | Zahnposition | Entfernung eines Implantats durch Osteotomie | je Implantat | 45 | 0,5 - 2 |
Ost-E-2 | Zahn | Entfernung eines extrem verlagerten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie | je Zahn | 96 | 0,5 - 2 |
Ost-F-1 | Zahn | Ost-A-1 + andere Technik | je Zahn | 80 | 0,5 - 2 |
Ost-F-2 | Zahn | Ost-A-2 + andere Technik | je Zahn | 92 | 0,5 - 2 |
Ost-F-3 | Zahn | Ost-A-3 + andere Technik | je Zahn | 98 | 0,5 - 2 |
Ost-F-4 | Zahn | intentionelle Koronektomie, Entfernung der Zahnkrone und des Follikelsacks, Versorgung der Pulpa | je Zahn | 78 | 0,5 - 2 |
Kommentar
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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D.
- Die Ost-E-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-1.
- Die Ost-E-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.
- Die Ost-F-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-1.
- Die Ost-F-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.
- Die Ost-F-3 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-3.
- Die Ost-F-4 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.