die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0502 - Ost - Entfernung eines Zahns oder Implantats durch Osteotomie

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Ost-A-1 Zahn Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend 58 0,5 - 2
Ost-A-2 Zahn Entfernung eines verlagerten Zahns/Zahnkeims durch Osteotomie je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend 78 0,5 - 2
Ost-C-1 Zahn operative Freilegung eines verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung je Zahn, mit Handinstrumenten oder rotierend 80 0,5 - 2
Ost-E-1 Zahnposition Entfernung eines Implantats durch Osteotomie je Implantat 45 0,5 - 2
Ost-E-2 Zahn Entfernung eines extrem verlagerten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie je Zahn 96 0,5 - 2
Ost-F-1 Zahn Ost-A-1 + andere Technik je Zahn 80 0,5 - 2
Ost-F-2 Zahn Ost-A-2 + andere Technik je Zahn 92 0,5 - 2
Ost-F-3 Zahn Ost-A-3 + andere Technik je Zahn 98 0,5 - 2
Ost-F-4 Zahn intentionelle Koronektomie, Entfernung der Zahnkrone und des Follikelsacks, Versorgung der Pulpa je Zahn 78 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D.

  • Die Ost-E-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-1.
  • Die Ost-E-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.
  • Die Ost-F-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-1.
  • Die Ost-F-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.
  • Die Ost-F-3 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-3.
  • Die Ost-F-4 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ost-A-2.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3030, 3040, 3045, 3046a, 3260

BEMA: 47a-Ost1, 48-Ost2, 63-Fl

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.