0410 - pF - provisorische Füllung
Füllung - nicht zum dauerhaften Verbleib
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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pF-A-1 | Zahn | provisorischer Verschluss eines Defekts in Zahn oder Krone | 19 | 0,5 - 2 | |
pF-E-1 | Zahn | pF-A speicheldicht, adhäsiv | 36 | 0,5 - 2 | |
pF-E-2 | Zahn | präendodontische Aufbaufüllung | ggf. inkl. adhäsiver Befestigung | 75 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die provisorische Füllung ist berechenbar, wenn aus organisatorischen Gründen(Schmerzbehandlung, unvorhergesehene Umstände, Kostenklärung,...) oder aus therapeutischen Gründen (z.B. Einwirkzeit einer medikamentösen Einlage,...) eine andere Füllung nicht sinnvoll ist.
Der präendodontische Aufbau beinhaltet die vollständige Kariesentfernung im Pulpencavum und die Ausformung der Nervkammer für einen trockenen und direkten Kanalzugang.
Die adhäsive Befestigung ist gesondert berechenbar.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung pF-E-1 oder pF-E-1 wird ab Level D maximal einmalig je Sitzung anteilig erstattet über die Leistung pF-A-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.