0501 - X - Extraktion eines Zahns oder Implantats
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
X-A-1 | Zahn | Entfernung eines einwurzeligen Zahnes, ggf. mit Handinstrumenten | je Zahn | 10 | 0,5 - 2 |
X-A-2 | Zahn | Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes ggf. mit Handinstrumenten | je Zahn | 15 | 0,5 - 2 |
X-A-3 | Zahn | Entfernung eines tief gebrochenen /zerstörten Zahns ggf. mit Handinstrumenten | je Zahn | 40 | 0,5 - 2 |
X-E-1 | Zahnposition | Entfernung eines Implantats, ggf. mit Handinstrumenten | je Implantat | 10 | 0,5 - 2 |
X-F-1 | Zahn | X-A-1 + maschinelle Lösung oder Entfernung über Zugapparatur | je Zahn | 25 | 0,5 - 2 |
X-F-2 | Zahn | X-A-2 + maschinelle Lösung oder Entfernung über Zugapparatur | je Zahn | 30 | 0,5 - 2 |
X-F-3 | Zahn | X-A-3 + maschinelle Lösung oder Entfernung über Zugapparatur | je Zahn | 65 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Ggf. inkl. Anbringen einer Zughilfe.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung X-F-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung X-A-1.
- Die Leistung X-F-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung X-A-2.
- Die Leistung X-F-3 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung X-A-3.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.