Fragen und Antworten
Das Konzept der einheitlichen GOZ ist neu, es ändert mit einem Schlag sehr viel an den bestehenden Gebührenordnungen.
Das bringt Fragen mit sich und wirft Kritik auf. Hier soll eine erste Antwort darauf gegeben werden, je nach Diskkussionsverlauf innerhalb der Zähnärzteschaft können sie diese Antworten verändern, daher steht dort: "derzeitige Stellungnahme".
Auf dieser Seite:
- 600 Leistungen sind viel zu viel...
- Analogleistungen sollten nicht bepreist werden...
- Wo bleibt die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung)?
- Die Gebührenziffern sollten nicht veröffentlicht werden...
- Dieser Entwurf sollte nicht mit den Gebührenhöhen veröffentlicht werden...
- Eine einheitliche Gebührenordnung fördert die Entstehung einer "Bürgerversicherung"...
- Erstattungsregelungen haben in einer Gebührenordnung nichts verloren...
- Mundstrommessung, Materialtestung, etc.: so etwas gehört in keine Gebührenordnung...
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"600 Leistungen sind viel zu viel..."
Eine Meinung ist, dass die in der eGOZ abgebildeten ca. 600 Leistungen zu viel seien, das würde Zahnmedizin unübersichtlich und die Abrechnung unbeherrschbar machen.
Eine weitere Variante dieser Meinung: Wenige Komplexleistungen, die typische Leistungsschritte zu einer einzigen Abrechnungsziffer zusammenfassen, würden die Verwaltung viel einfacher machen.
Mehr… Weniger…"Analogleistungen sollten nicht bepreist werden..."
Eine Meinung ist, dass heutige Analogleistungen nicht mit Euro-Beträgen belegt werden sollten.
(Was Analogleistungen sind, lesen Sie hier.)
Mehr… Weniger…Wo bleibt hier die KZV?
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist kein Selbstzweck. Das heißt, erstens, dass bei einer grundsätzlicheren Änderung des Gesundheitssystems nicht jede Struktur übernommen werden sollte.
Das heißt aber zweitens, dass man sich den Sinn der KZV neu vor Augen rufen sollte:
Mehr… Weniger…"Dieser Entwurf sollte nicht mit den Gebührenhöhen veröffentlicht werden..."
Eine Meinung ist, dass die in diesem Entwurf veröffentlichten Gebührenhöhen zu niedrig sind. Daher sollten sie nicht veröffentlicht werden, sonst könnte der Gesetzgeber davon noch etwas abziehen und noch niedrige Honorare einfach festschreiben.
Mehr… Weniger…Die Gebührenziffern sollten nicht veröffentlicht werden...
Eine Meinung ist, dass die Gebührentabelle nicht veröffentlicht werden sollte, bevor sie nicht bis ins Detail von Fachausschüssen ausgefeilt wurde...
- damit keine falschen Hoffnugen geweckt werden,
- damit Politiker nicht versuchen, zum Nachteil der Zahnmedizin zu verhandeln,
- damit die neue eGOZ keine Angriffsfläche bietet, an der sie zerpflückt werden kann.
Mehr… Weniger…"Mundstrommessung, Materialtestung, etc.: so etwas gehört in keine Gebührenordnung..."
Eine Meinung ist, dass Leistungen, die seltener ausgeführt werden, wie Mundstrommessung oder Materialtestung nicht in eine Gebührenordnung gehören.
Eine andere Meinung zu solchen Positionen ist, dass dies "paramedizinische Leistungen" seien, die deswegen nicht in eine medizinische Gebührenordnung gehören würden.
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