die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0105 - HKP - Heil- und Kostenplan

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen. Die Druckkosten sind eingeschlossen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
HKP-B-1 schriftlicher Heil- und Kostenplan bis 15 Leistungen ausschließlich betreffend alle Behandlungen der Leistungsstufen A - C; nur 1 Mal pro Quartal 15 0,5 - 2
HKP-B-2 schriftlicher Heil- und Kostenplan mehr als 15 Leistungen ausschließlich betreffend alle Behandlungen der Leistungsstufen A - C; nur 1 Mal pro Quartal 30 0,5 - 2
HKP-E-1 bis G-1 schriftlicher Heil- und Kostenplan bis 15 Leistungsziffern jeder weitere HKP der Leistungsstufen D - V 15 0,5 - 2
HKP-E-2 bis G-2 schriftlicher Heil- und Kostenplan 16 bis 30 Leistungsziffern jeder weitere HKP der Leistungsstufen D - V 30 0,5 - 2
HKP-E-3 bis G-3 schriftlicher Heil- und Kostenplan über 30 Leistungsziffern jeder weitere HKP der Leistungsstufen D - V 35 0,5 - 2

Kommentar

Die Planung einer Behandlung ist ein wesentlich und wichtig. Ihr gebührt daher genügend Zeit.

Eine zeitliche oder sachliche Behandlungsphase ist möglichst in einem Plan zusammen zu fassen.

Im Fall einer reinen Planung innerhalb der Leistungslevel A-C sind alle Schritte in einem HKP aufzuführen. Die HKP-A ist nur einmalig im Quartal berechenbar. Werden auf Veranlassung des Patienten neue Planungen notwendig, so ist nach Leistungsstufen E ff. abzurechnen

Je mehr Positionen ein HKP enthält, desto höher ist der abrechenbare Faktor:

  • bis 15 Positionen: maximal Faktor 0,5
  • 16 - 30 Positionen: maximal Faktor 1
  • mehr als 30 Leistungsziffern: Faktor 0,5 - 2

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0030, 0040

BEMA: 02

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.