die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0191 - Las - Anwendung des Hardlasers

Der Einsatz des Hardlasers (ab 1 Watt) kann sehr unterschiedlichen Zwecken dienen.

Der Laserzuschlag soll die Anschaffung, den Unterhalt und die Rüstzeiten ausgleichen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Las-F Anwendung des Hardlasers je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 34 0,5 - 2

Kommentar

Der Zuschlag soll angesetzt werden, wenn ein Hardlaser ab 1 Watt bei Diagnostik oder Therapie zum Einsatz kommt.

Auch bei Ansatz des Zuschlags sind Laser - bedingte Umstände zusätzlich bei der Bemessung der Faktoren zu berücksichtigen.

In der bisherigen GOZ ist der Zuschlag für das Hardlasers nur zu bestimmten Leistungen abrechenbar. Er macht jedoch zu weitaus mehr Leistungen tatsächlich Sinn, da man auch im Rahmen anderer Therapien weitere Möglichkeiten eröffnet.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0120, 4023a, 4078a

BEMA: nicht abgebildet

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.