0191 - Las - Anwendung des Hardlasers
Der Einsatz des Hardlasers (ab 1 Watt) kann sehr unterschiedlichen Zwecken dienen.
Der Laserzuschlag soll die Anschaffung, den Unterhalt und die Rüstzeiten ausgleichen.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
Las-F | Anwendung des Hardlasers | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 34 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Der Zuschlag soll angesetzt werden, wenn ein Hardlaser ab 1 Watt bei Diagnostik oder Therapie zum Einsatz kommt.
Auch bei Ansatz des Zuschlags sind Laser - bedingte Umstände zusätzlich bei der Bemessung der Faktoren zu berücksichtigen.
In der bisherigen GOZ ist der Zuschlag für das Hardlasers nur zu bestimmten Leistungen abrechenbar. Er macht jedoch zu weitaus mehr Leistungen tatsächlich Sinn, da man auch im Rahmen anderer Therapien weitere Möglichkeiten eröffnet.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.