0520 - PPa - Periimplantitis- und Parodontalchirurgie
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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PPa-D-1 | Zahn | geschlossenes supra- und subgingivales Debridement an einem einwurzeligen Zahn | je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie | 14 | 0,5 - 2 |
PPa-D-2 | Zahn | geschlossenes supra- und subgingivales Debridement an einem mehrwurzeligen Zahn | je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie | 26 | 0,5 - 2 |
PPa-D-3 | Zahn | offenes supra- und subgingivales Debridement an einem einwurzeligen Zahn | je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie | 22 | 0,5 - 2 |
PPa-D-4 | Zahn | offenes supra- und subgingivales Debridement an einem mehrwurzeligen Zahn | je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie | 34 | 0,5 - 2 |
PPa-E-1 | Zahn | Anwendung regenerativer Stoffe an einem Parodontium | je Zahn | 25 | 0,5 - 2 |
PPa-E-2 | Zahn | Odontoplastik, Umformung eines Zahnes | je Zahn | 25 | 0,5 - 2 |
PPa-E-3 | Zahn | Osteoplastik, Kronenverlängerung, Tunnelierung | je Zahn | 25 | 0,5 - 2 |
PPa-F-1 | Zahnposition | offenes supra- und subgingivales Debridement an einem Implantat | je Implantat | 62 | 0,5 - 2 |
PPa-F-2 | Zahnposition | Umformung und Politur eines Implantats | je Implantat | 28 | 0,5 - 2 |
Kommentar zum regenerativen Knochenaufbau
4110: die bisherige GOZ 4110 verband seit 2012 sowohl ein Auffüllen der Knochendefekte als auch ggf. die Anwendung regenerativer Eiweiße. Letzteres ist jedoch ein zeitaufwändiges selbständiges Verfahren, da die Wurzeloberflächen konditioniert werden müssen, Blutarmut muss hergestellt werden.
Eine Zusammenpressung beider Verfahren - Knochenaufbau und Regenerationstechnik - führt zwangsläufig dazu, dass eine der beiden Maßnahmen nicht honoriert wird. Was aber nicht honoriert wird, kann nicht verantwortlich erbracht werden.
Daher sind in der neuen eGOZ diese Maßnahmen aufgeteilt, die PPa-E-1 umfasst nur regenerative Verfahren, während die AuZ-E den Knochenaufbau beschreibt.
Die dadurch erhöhten Kosten im Privatbereich werden durch den Wegfall einer Faktorerhöhung der Positionen für Lappenoperationen ausgeglichen. Die Faktorerhöhung entfällt durch die Umsetzung des Prinzips "gleiches Geld für gleiche Arbeit" in der Zusammenführung von BEMA und GOZ.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.