0590 - N - Nachbehandlung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
N-A-1 | Gebiet | Nachkontrolle, -behandlung nach operativem Eingriff | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 10 | 0,5 - 2 |
N-A-2 | Gebiet | chirurgische Wundrevision | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 21 | 0,5 - 2 |
N-F-1 | Gebiet | Entfernung oberflächlich gelegener Hilfsmaterialien | z.B. Membranen, Augmentationsmaterial | 40 | 0,5 - 2 |
N-F-2 | Gebiet | Entfernung von im Knochen befindlichen Hilfsmaterialien | z.B. Membranen, Augmentationsmaterial | 62 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.