0602 - bAuf - besondere Aufbissbehelfe und Schienen
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
bAuf-A-1 | semipermanente Schienung | je Interdentalraum, Ätztechnik | 11 | 0,5 - 2 | |
bAuf-E-1 | semipermanente Schienung | je Interdentalraum, Ätztechnik | 12 | 0,5 - 2 | |
bAuf-E-2 | Basisplatte Kieferbruch | 68 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-E-3 | Strahlenschutzschiene | 112 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-F-1 | Bissanalyseschiene | 56 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-F-2 | Schlafapnoe-/Schnarcher - Schiene | 150 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-F-3 | Non-Präp-Teilkrone oder Occluchip | 112 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-G-1 | Mundstück für Taucher | 92 | 0,5 - 2 | ||
bAuf-G-2 | Sportschutzschiene | 112 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.