0210 - VS - Versiegelung
Verschiedene Maßnahmen zu Versiegelung von Zähnen werden nach dieser Position berechnet.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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VS-A | Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und -grübchen an bleibenden Molaren | unter 18 Jahren | 16 | 0,5 - 2 | |
VS-E | Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und -grübchen an bleibenden oder Milchmolaren | 16 | 0,5 - 2 | ||
VS-F | Versiegelung von Glattflächen | 16 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.