0504 - Seq - Sequestrotomie, Knochentrepanation
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Seq-A-1 | Gebiet | Trepanation des Kieferknochens | je Trepanation, rotierend-maschinell | 24 | 0,5 - 2 |
Seq-A-2 | Gebiet | Sequestrotomie bei Osteomyelitis des Kiefers | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, rotierend-maschinell | 72 | 0,5 - 2 |
Seq-E-1 | Gebiet | Seq-A-1 + andere Methode | je Trepanation | 48 | 0,5 - 2 |
Seq-E-2 | Gebiet | Seq-A-2 + andere Methode | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 86 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Aufbaumaßnahmen sind ggf. gesondert abzurechnen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung Seq-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Seq-A-1.
- Die Leistung Seq-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Seq-A-2.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.