0810 - Aku - Akupunktur
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Aku-E-1 | spezielle Akupunkturdiagnostik | unter Anwendung von Hochvoltstäben, 9-V-Hammer oder Nosoden | 36 | 0,5 - 2 | |
Aku-E-2 | Akupunktur zur Schmerztherapie | mit Nadelstichtechnik | 26 | 0,5 - 2 | |
Aku-E-3 | Akupunktur zur Schmerztherapie, über 20 Minuten | mit Nadelstichtechnik | 45 | 0,5 - 2 | |
Aku-F-1 | Akupunktur, andere Indikationen | mit Nadelstichtechnik | 48 | 0,5 - 2 | |
Aku-F-2 | Akupunktur | mit Softlaser | 62 | 0,5 - 2 | |
Aku-G-1 | Elektroakupunktur nach Voll, diagnostisch | 36 | 0,5 - 2 | ||
Aku-G-2 | Elektroakupunktur nach Voll | 52 | 0,5 - 2 |
Kommentar
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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 6265a
BEMA: keine Entsprechung
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.